2.1: Bestätigung ohne Prüfergebnisse
Mit einer Werksbescheinigung 2.1 bestätigt der Hersteller die Übereinstimmung mit der Bestellung. Prüfergebnisse sind darin nicht enthalten.
2.2: Ergebnisse nichtspezifischer Prüfung
Ein Werkszeugnis 2.2 enthält zusätzlich Ergebnisse einer nichtspezifischen Prüfung des Herstellers. Es ist keine Bescheinigung einer unabhängigen Drittprüfung und kein Ersatz für einen geforderten chargenbezogenen Nachweis.
3.1 und 3.2: spezifische Prüfung
Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 enthält Ergebnisse spezifischer Prüfung und wird durch einen von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers bestätigt. Bei 3.2 kommt die Bestätigung durch den Abnahmebeauftragten des Bestellers oder einen in den Vorschriften benannten Abnahmebeauftragten hinzu.
Den Nachweis vorab vereinbaren
Nennen Sie bei der Anfrage Werkstoff, Artikel, Menge und die geforderte Zeugnisart. Die Verfügbarkeit und Zuordnung zur gelieferten Charge müssen vor Bestellung geklärt sein. Ein allgemeines Werkstoffdatenblatt beschreibt typische Eigenschaften und ersetzt kein lieferbezogenes Zeugnis.
Auf einen Blick
- Geforderte Zeugnisart geklärt
- Anforderung vor der Bestellung angegeben
- Zuordnung zu Artikel und Lieferung vereinbart